
Coronavirus
Coronavirus
Basierend auf den Empfehlungen der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich für Langzeitpflegeinstitutionen gelten für die Residenz Neumünsterpark neu ab sofort die folgenden aktualisierten Hygienemassnahmen:
- Die Maskentragepflicht wurde per 30.5.2022 aufgehoben.
- Mitarbeitende, Bewohnende oder Besuchende die weiterhin eine Maske tragen möchten, dürfen dies selbstverständlich.
- Masken stehen weiterhin am Empfang und im Eingangsbereich zur Verfügung sowie auch Händedesinfektionsmittel.
- Bei Krankheitssymptomen (Halsweh, Husten, Fieber, Atemproblemen etc.) ist von einem Besuch abzusehen.
- Die Besuchszeitenregelung ist aufgehoben.
Sollte sich die Situation ändern, werden wir umgehend reagieren, die Rahmenbedingungen neu beurteilen und Sie selbstverständlich informieren.